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WIRS - WIR SIND Salzburg

Das österreichische Tierschutzgesetz ist, im Gegensatz zu dem in anderen europäischen Ländern, schon sehr fortschrittlich, aber noch immer weit davon entfernt, dem „Schutz aller Tiere“ gerecht zu werden. Besonders im Nutztierbereich ist die Haltung der Tiere weit davon entfernt „artgerecht“ zu sein. Hier muss von reinen Profitgedanken abgegangen werden und das Wohlbefinden der Tiere in den Vordergrund gestellt werden. Dem wird die heutige Massentierhaltung in keiner Weise gerecht. Dem Tier als „Lebewesen“ wird nicht die Fürsorglichkeit geschenkt, die es haben müsste.
Nicht nur in der Nutztierpraxis, sondern auch bei den Heimtieren ist der Tierschutz bei vielen Menschen noch nicht angekommen. Das geltende Tierschutzrecht beinhaltet zwar das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Integrität §5 TschG. Verbot von Tierquälerei, §6 TschG. Verbot von Tötung und §7 TschG. Verbot von Eingriffen, hier kann zwar der Tierschutzombudsmann im jeweiligen Bundesland eingreifen, die Gesetze werden aber trotzdem vielfach umgangen. Auch sollte lt TschG. §17 (Füttern und Tränken) sowie TschG. § 16 (Bewegungsfreiheit) die Versorgung der Tiere sichergestellt sein, in der Praxis sieht das aber häufig anders aus. Beispielsweise werden bei Tiertransporten  zu wenig Kontrollen durchgeführt, die Tiere werd
en zu lange und häufig unter katastrophalen Bedingungen transportiert.

 


NUTZTIERE, MASSENTIERHALTUNG,TIERTRANSPORTE


Schweinehaltung
Derzeit ist bis 2023 die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden erlaubt. Alle später errichteten Ställe müssen sich am dänischen Modell orientieren. Dieses Modell, was nur die Anzahl der Spalten reduziert, trägt keinesfalls zur Verbesserung der Lage bei. Wenn man sich diese Ställe anschaut, sieht man, dass weder weniger Dreck, noch weniger Verletzungen noch mehr Bewegungsfreiheit für die Tiere  gegeben ist. Auch ist in dem neuen Gesetz für die Schweinehaltung keine verpflichtende Stroheinstreu vorgesehen.
Unsere Vorstellungen in diesem Bereich: Sofortiges  Verbot aller Spaltenböden, verpflichtende Stroheinstreu, sowie Erweiterung des Platzangebotes für ein 110kg Schwein von derzeit 0,7m2 auf mindestens das Doppelte.


Legehennenhaltung
Hier ist das österreichische Tierschutzgesetz im Gegensatz zu beispielsweise Ungarn, Polen und Kroatien fortschrittlicher und strenger. Die Käfighaltung ist  im Gegensatz zu diesen Ländern in Österreich zwar verboten, die stattdessen praktizierte Bodenhaltung aber auch nicht artgerechter. Nur Kunstlicht, hohe Besatzdichten, die den  Kannibalismus sowie Verhaltensstörungen unter den Tieren fördern. Dazu werden ca 50% der Eier aus den Ländern importiert, in denen die Käfighaltung  nicht verboten ist. Damit wird das in Österreich bestehende Käfighaltungsverbot indirekt umgangen.
Unsere Vorstellungen in diesem Bereich: Verbot der Einfuhr von Eiern aus Ländern mit Käfighaltung. Verbesserung der Legehennenhaltung in der Bodenhaltung durch ausreichenden  und geschützten Auslauf ins Freie, genügend Licht, sowie ausreichend Platzangebot für jede Henne im Stall.


Milchviehhaltung
Die
derzeit gravierendsten Tierschutzprobleme in der Milchviehhaltung sind durch das hohe Gewicht der Tiere bedingte Lahmheiten, Euterentzündungen, Verhaltensstörungen sowie Stoffwechselstörungen. Die Krankheiten sind unmittelbare Folge verschiedener Faktoren wie ständige Stallhaltung, verschmutzte Laufflächen sowie zu geringes Platzangebot. Durch die hohe Milchleistung kommt es zu Unterversorgung mit Mineralstoffen und Nährstoffen, einer mangelnden Rohfaserversorgung etc.

Unsere Vorstellungen in diesem Bereich

Recht zum Weidegang für alle Kühe. Keine Anbindeställe mehr sondern nurmehr Laufställe mit rutschfestem Boden. Die angezüchteten hohen Milchleistungen, die die Tiere enorm belasten sollten diskutiert und zum Wohle des Tieres geändert werden.


Tiertransporte
Lt. „Vier Pfoten“ Bericht  vom 19.2.2020 werden  jährlich rund 27 Millionen Tiere aus Österreich transportiert. Die häufigsten Exportländer sind
die Türkei, Algerien, Russland, Usbekistan und Aserbeidschan.  Von 2016 auf 2017 stiegen die Lebendtiertransporte von Kälbern in Drittländer um knapp 78 %. In dieser Branche gibt es viele Schlupflöcher. Dadurch können die Tiere unauffällig in Länder verbracht werden, in denen die Haltungs- als auch die Schlachtungsbestimmungen weit unter den österreichischen Standards liegen. Seit 2007 ist die EU-Transportverordnung in Kraft, worin Rinder nur 29 Stunden transportiert werden dürfen, wobei eine Pause von 24 Stunden eingehalten werden muss. Nach einer Pause von 24 Stunden, darf die Maximaldauer aber beliebig oft wiederholt werden. Auch säugende Jungtiere dürfen transportiert werden.

Unsere Vorstellungen in diesem Bereich
Verbot von Lebendtiertransporten von Österreich aus in Drittstaaten. Förderung der lokalen Märkte, damit die Landwirte ihre Fleischprodukte regional verkaufen können.


Keulung bei Tierseuchen
Derzeit wird in der landwirtschaftlichen Betrieben bei Auftreten von Tierseuchen die Keulung d.h. die Tötung des gesamten Bestandes vorgenommen. Um das zu verhindern müssen andere Methoden gefunden werden, um das Seuchengeschehen zu stoppen. Auf europäischer Ebene gibt es dazu auch schon Bestrebungen.

Unsere Vorstellungen in diesem Bereich
Unterstützung der Forschung zu alternativen Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung statt der Keulung, wie beispielsweise frühe Diagnostik und/oder Notimpfungen.


Qualzuchten bei Nutztieren
Die Menge der Milch, die eine Kuh gibt, hat sich in den letzten 60 Jahren von jährlich knapp 2.500 Kilogramm Milch pro Kuh (1950) auf 8.500-12.000 Liter Milch pro Kuh (2018) mehr als verdreifacht. Das ist nur möglich, wenn massiv in die Zucht- und Fortpflanzungsprozesse der Kuh eingegriffen wird. Eine sichtbare Folge der Zucht ist die enorme Größe des Euters. Die Größe und das Gewicht des Euters schränken die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit stark ein und führen zu Erkrankungen wie u.a. schwere Euter- und Klauenerkrankungen. Aus ökonomischen Gründen werden diese Tiere nicht behandelt sondern der Schlachtung zugeführt. Nur drei- sechs  qualvolle Lebensjahre bleiben diesen Tieren.
Auch bei Mastrindern gibt es Probleme. Die vorgesehenen Zuchtziele wie gute Bemuskelung und hohe Tageszunahmen verursachen gesundheitliche Probleme besonders betroffen sind die Gelenke. Das Gleiche gilt für die Schweinezucht.
Beim Geflügel besonders bei den Puten hat die rasante Gewichtszunahme und die Züchtung auf eine enorme Größe des Brustmuskels Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere. Schmerzhafte Gelenkveränderungen, Herz-Kreislauferkrankungen, abnorme Beinstellungen und Lahmheiten sind die Folgen. Auch die einseitige Zucht der Legehennen auf die Legeleistung von 300 Eiern im Jahr führt zu gesundheitlichen Problemen der Tiere
Prinzipiell ist für die Durchführung einer artgerechten Tierhaltung im Nutztierbereich ein Umdenken in der Bevölkerung, bei den fleischproduzierenden Landwirten sowie der Politiker die Voraussetzung für eine Verbesserung der jetzigen untragbaren , nicht artgerechten Haltung. Im Klartext heißt das: Das Bewusstsein der Menschen muss dahingehend verändert werden, dass der Konsum von Billigfleisch mit Tierleid gleichbedeutend ist. Parallel dazu ist die Notwendigkeit von Qualzuchten bei Nutztieren zu hinterfragen.
Weiters muss die Einstellung der Landwirte gegenüber ihren Tieren verändert werden. Das kann aber nur funktionieren, wenn die betroffenen Betriebe von der Politik finanziell und politisch unterstützt werden. Dazu zählt auch die Kennzeichnungspflicht der Produkte über die Herkunft und die Tierwohlkategorie, um den Konsumenten mehr Transparenz zu schaffen.

 


HEIMTIERE


Kastrationspflicht
Es existiert zwar seit 2005 eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, trotzdem wird das besonders von den Landwirten gerne umgangen. Da die Kastrationspflicht für „Zuchtkatzen“ nicht gilt, werden die freilaufenden Katzen einfach als „Zuchtkatzen“ bezeichnet. Dieser Umstand fördert natürlich die unkontrollierte Vermehrung der Katzen, was mit großem Leid für diese verbunden sein kann. Auch die gesetzliche vorgeschriebene „Chippflicht“ mit
Eintragung in einer Datenbank ändert daran nichts.
Unsere Vorstellungen in diesem Bereich
Kastrationspflicht für ALLE  freilaufenden Katzen, um unnötiges Leid von diesen Katzen fernzuhalten


Vermeidung unnötiger Eingriffe sowie Tötung
Lt. §6 des TSchG. ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Auch sind laut.§7 „Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen (…)dienen, verboten.(…) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur gestattet: 1. zur Verhütung der Fortpflanzung…“
Es werden heute immer noch Kastrationen und das Kupieren der Schwänze bei Schweinen ohne Narkose durchgeführt, und es werden jährlich viele Millionen männliche Küken direkt nach dem Ausschlüpfen getötet.
Leider wird von vielen Tierärzten das Verbot die „Tötung ohne vernünftigen Grund „ missachtet, und gesunde Kleintiere wie Hunde, Katzen Meerschweinchen etc. auf Wunsch der Besitzer, meist aus Bequemlichkeit oder anderen fadenscheinigen Gründen, eingeschläfert.
Auch werden in vielen Tierarztpraxen diagnostische und therapeutische Eingriffe sowie  Therapien d
urchgeführt, die ausschließlich ökonomischen Gründen dienen, und den Tieren mehr schaden als nutzen. Hier wird viel Tierleid produziert. Die Ausbildung der Tierärzte ist hier leider nicht besser als die der Humanärzte, wird doch die Ethik dieses Berufsstandes völlig ignoriert und medizinische Eingriffe und Therapien auf rein kommerzieller Basis betrieben. Auf das Bewusstsein der Tierärzte für das Tierwohl sollte schon in der Ausbildung größere Aufmerksamkeit gelegt werden. Auch werden Medikamente wie Antibiotika in der Tiermedizin unkritisch und in großen Mengen eingesetzt, was die sowieso schon massive Resistenzbildung der Bakterien noch weiter fördert.
Unsere Vorstellungen in diesem Bereich
Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen.
Verbot der Kastration und dem Kupieren der Schwänze bei Schweinen ohne Narkose, sowie die Tötung männlicher Küken. Hier sollten Methoden gefunden werden, die eine Geschlechtsbestimmung schon im Ei ermöglichen. Schulung des Bewusstseins für Tierwohl schon vom Kindergarten bis hinauf ins Studium der Veterinärmedizin.


Tierversuche
Da Tierversuche für die Zulassung von  vielen  
Chemikalien und Medikamenten vorgeschrieben sind, werden sie von vielen Menschen akzeptiert und hingenommen. Mittlerweile weiß man aber, dass Ergebnisse von Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind. (Deutsche Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche), trotzdem wird hier viel Tierleid produziert und geduldet.
Auch in der Kosmetikindustrie werden nach wie vor Tierversuche durchgeführt, obwohl seit 1999 ein generelles Durchführungsverbot für Tierversuche am kosmetischen Fertigprodukt, vom österreichischen Tierschutzgesetz BGBL. Nr. 501/1989 in der Änderung von 1999 BGBL.Nr.169/1999 besteht. EU-weit gilt dieses Verbot seit 2004. Bis 2013 gab es ein Verkaufsverbot, wenn die Tierversuche außerhalb der EU stattgefunden haben. Seit 2013 gibt es in der EU ein generelles Tierversuchsverbot für die Kosmetikindustrie. Aber es gibt Ausnahmen, die viele Kosmetikfirmen nutzen. Das Verbot der Tierversuche richtet sich nur gegen Inhaltsstoffe die ausschließlich kosmetischen Zwecken dienen. Das betrifft nur 10% der gesamten Inhaltsstoffe. Inhaltsstoffe, die auch in anderen Produkten wie beispielsweise Reinigungsmittel und Medikamenten verwendet werden, fallen nicht unter dieses Verbot, sondern unter das Arzneimittel bzw. Chemikaliengesetz, in dem Tierversuche gesetzlich sogar vorgeschrieben sind.
Im Juli 2020 hatte der österreichische Bundesrat entschieden, tierversuchsfreie Forschung zu fördern und dafür die gleichen Mittel zu Verfügung zu stellen, wie für die Forschung für Tierversuche. Damit ist Österreich vor Deutschland Vorreiter.
Überflüssig sind auch die von den Großkonzernen immer noch d
urchgeführten Tierversuche im Bereich der Tierfutterindustrie. Hier werden – 2003 von der Tierschutzorganisation PETA- aufgedeckt, Hunde und Katzen nach wie vor gequält, um neue Erkenntnisse über beispielsweise Diätfuttermittel zu gewinnen. Versuche wie: Chirurgische Entfernung der Nieren, um die Effektivität eines Nierenfutters zu testen, sind unnötig ,die Versuchstiere  werden großen Qualen ausgesetzt.  Da es mittlerweile unzählige unterschiedliche Hunde- und Katzenfutter gibt, haben Tierversuche in dieser Branche  keine Rechtfertigung
Unsere Vorstellungen in diesem Bereich
Firmen, die tierversuchsfreie Kosmetikprodukte anbieten, sollten unterstützt, die Konsumenten beim Kauf kosmetischer Produkte mehr sensibilisiert werden. Das Bewusstsein in der Bevölkerung muss dahingehend geleitet werden, nur tierversuchsfreie Produkte zu kaufen. Die Kennzeichnung sollte transparent sein, die tierversuchsfreien Firmen sich klar von denen distanzieren die Tierversuche durchführen. Weiters sind die Förderungen für Forschungen über Tierversuche zu hinterfragen, bzw. zu reduzieren und gegebenenfalls ganz zu verbieten. Andere tierversuchsfreie Forschungen  sollten dagegen unterstützt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In Österreich generelles Verbot von Tierversuchen in jedem Bereich


Qualzuchten bei Hunden und Katzen
Lau TschG. §5 sind sogenannte Qualzüchtungen von Hunden und Katzen verboten (Verbot der Tierquälerei). Dazu gehört die Zucht von Hunden mit extrem verkürzten Köpfen und verkürzten Kieferknochen, wie Pekinesen, Möpsen und französische Bulldoggen, sowie auch bestimmten  Rassekatzen. Die Tiere leiden unter extremer Atemnot. Der ÖKV (Österreichische Kynologenverband) schreibt zwar in seiner Zuchtordnung vor, Zuchtziel ist die Gesundheit der Tiere, viele Hobbyzüchter halten sich aber nicht an diese Vorgaben und züchten weiterhin Tiere
mit schweren oben genannten Einschränkungen. 2005 wurde das Kupieren der Schwänze und der Ohren bei Hunden (TschG. §7) ebenfalls verboten. In der Gesellschaft ist das mittlerweile akzeptiert.  Leider sind im TschG.§5 nur die QualZUCHTEN verboten, nicht aber die Haltung dieser. Laut Gesetz dürfen Qualzuchten weder importiert, weitergegeben, weitervermittelt noch ausgestellt werden. Da die Haltung aber weiterhin erlaubt ist, im Gegensatz zu TschG. §7 in denen auch die Haltung kupierter Tiere verboten ist, sieht man immer noch viele Tiere in Österreich, die unter Qualzüchtung fallen.
Unsere Vorstellungen in diesem Bereich
Verbot auch der Haltung von Qualzuchten. Wie wir beim Verbot der Haltung von kupierten Tieren gesehen haben, dürfte es auch kein Problem in der Gesellschaft geben, dieses Gesetz zu befolgen und zu akzeptieren

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